Sport im Rahmen der Corona-Pandemie

Inzidenz unter 1.000

Inzidenz über 1.000 (Hotspot-Lockdown)

  • 2G-Regelung für den Outdoor-Sport
  • 2G plus-Regelung für den Indoor-Sportbetrieb
  • 3G-Regelung für haupt- und ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B Übungsleiter)
  • Max. 25% Kapazitätsauslastung von Hallen, Gymnastikräumen etc.
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2G plus-Regelung Indoor bzw. 2G-Regelung Outdoor erlaubt
  • Nutzung von Duschen und Umkleiden erlaubt
  • Vollumfängliche FFP2-Maskenplicht (außer bei der Sportausübung)
  • 2G: geimpft, genesen und Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
  • 2G plus: geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-, Schnell-, bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)  oder eine Auffrischungsimpfung („Booster“)
  • Zutritt haben weiterhin:
        • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
        • Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12-17 Jahren)
        • noch nicht eingeschulte Kinder
        • Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können
  • Komplette Schließung der Sportanlage /Sportstätte im Innen- und Außenbereich
  • Ausnahme für Berufssportler und Kaderathleten
  • Vereinsgststätten können unter 2G geöffnet bleiben
  • Sperrstunde von 22-5 Uhr
  • Gastronomiebetrieb ist untersagt, lediglich die Mitnahme von Speisen und Getränken ist möglich

Inzidenz unter 1.000

  • 2G-Regelung für den Outdoor-Sport
  • 2G plus-Regelung für den Indoor-Sportbetrieb
  • 3G-Regelung für haupt- und ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B Übungsleiter)
  • Max. 25% Kapazitätsauslastung von Hallen, Gymnastikräumen etc.
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2G plus-Regelung Indoor bzw. 2G-Regelung Outdoor erlaubt
  • Nutzung von Duschen und Umkleiden erlaubt
  • Vollumfängliche FFP2-Maskenplicht (außer bei der Sportausübung)
  • 2G: geimpft, genesen und Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
  • 2G plus: geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-, Schnell-, bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)  oder eine Auffrischungsimpfung („Booster“)
  • Zutritt haben weiterhin:
        • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
        • Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12-17 Jahren)
        • noch nicht eingeschulte Kinder
        • Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können
  • Vereinsgststätten können unter 2G geöffnet bleiben
  • Sperrstunde von 22-5 Uhr

Inzidenz über 1.000 (Hotspot-Lockdown)

  • Komplette Schließung der Sportanlage /Sportstätte im Innen- und Außenbereich
  • Ausnahme für Berufssportler und Kaderathleten
  • Gastronomiebetrieb ist untersagt, lediglich die Mitnahme von Speisen und Getränken ist möglich

Hier findest du noch einen Link zur Website des BLSV, wo du dich über die aktuelle Inzidenz und kurzfristige Änderungen informieren kannst.